Mag. Stephanie Migglautsch

Was man gern macht, macht man gut:

Es macht mich glücklich, dass ich mich als Rechtsanwältin für andere einsetzen kann und das mache ich mit Leidenschaft und vollem Engagement.

Sie werden überrascht sein, wie viele Möglichkeiten es gibt:

Wenn ich Ihnen, bereits bevor eine Situation eskaliert, mit meiner Beratung weiterhelfen kann, freut es mich umso mehr. Der Fokus meiner Beratung liegt darauf, im Gespräch mit meinen Mandanten die bestmögliche, individuelle Lösung zu finden. Gemeinsam finden wir heraus, welche Möglichkeit speziell für Sie die ideale ist.

Weil Sie das Beste verdienen:

Jeder Fall, der mir anvertraut wird, verdient meine größte Aufmerksamkeit, weil ich weiß, wie wichtig Ihnen Ihr Anliegen ist. Um die beste Beratung bieten zu können, halte ich mich ständig auf dem Laufenden und unterziehe jeden Fall einer fundierten rechtlichen Prüfung.

An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.

-Erich Kästner

Vertrauen ist ein zartes Pflänzchen:

Vertrauen muss man sich im Leben normalerweise erst verdienen. Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und rechtlichem Laien ist die Situation leider anders. Der Mandant muss dem Anwalt sein Vertrauen quasi im Voraus schenken, weil er meist erst am Ende eines Prozesses beurteilen kann, ob er gut vertreten wurde oder nicht. Ich weiß dieses kostbare Gut, das mir meine Mandanten anvertrauen, zu schätzen und sorge durch meine qualifizierte, lösungsorientierte und ehrliche Beratung dafür, dass aus diesem zarten Pflänzchen ein großer, starker Baum wird.

Nur wer informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen:

Ehrlichkeit ist mir besonders wichtig. Dazu gehört für mich, dass ich meinen Mandanten eine fundierte, auf meiner Expertise und Erfahrung basierende Einschätzung der Erfolgsaussichten gebe. Ebenso kläre ich meine Mandanten über „Risiken und Nebenwirkungen“ auf, denn nur so können Sie abschätzen, welche Maßnahme Ihnen tatsächlich den meisten Nutzen bringt.

Beratung auf Deutsch, nicht auf Fachchinesisch:

Juristische Fachbegriffe und lange Schachtelsätze können oft verwirrend sein. Durch meine Fähigkeit, selbst die kompliziertesten rechtlichen Sachverhalte einfach darzustellen, kann ich Licht in die finstersten Winkel des Paragrafendschungels bringen.

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

-Mahatma Gandhi

Lassen Sie Ihr Problem mein Problem sein:

Es ist ein gutes Gefühl, seine Rechtsangelegenheit in guten Händen aufgehoben zu wissen. So hat man den Kopf wieder frei und erhält kostbare Freizeit für die schönen Dinge des Lebens.

Foto von Christian Hoflehner

Ich freue mich, Sie kennenzulernen:

Ein wertschätzender, empathischer Umgang auf Augenhöhe ist mir wichtig. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren – ich freue mich, Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.

Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen.

-Unbekannt

  • Familienrecht – Eherecht, Scheidungen, Partnerschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Obsorge- und Kontaktrecht

  • Vertragsrecht – Erstellung und Abwicklung von Verträgen aller Art, Bauträgerprojekte, Vertragsprüfung

  • Forderungsbetreibung und Prozessführung

  • Immobilien- und Wohnrecht

  • Mietrecht

  • Schadenersatzrecht einschließlich Arzthaftung und Bauprozess

  • Gewährleistungsrecht

  • Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle

  • Nachbarrecht

  • Erbrecht – Errichtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen, Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

  • Vorsorgevollmachten

  • Verwaltungsstrafverfahren

  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

  • Firmenbuchangelegenheiten

Kontaktieren Sie mich!

Ich freue mich, Sie kennen zu lernen.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Stephanie Migglautsch
Nikolaiplatz 4, 4. Stock
8020 Graz

Besprechungen nach Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten:

Wochentag Öffnungszeiten
Montag 8-18 Uhr
Dienstag 8-18 Uhr
Mittwoch 8-18 Uhr
Donnerstag 8-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr
Portrait by Christian Hoflehner

Honorar

Qualitative Beratung und Vertretung rechtfertigen eine angemessene Abgeltung. Dafür erhalten Sie das Gefühl von Sicherheit, Zeit, um sich selbst schöneren Dingen widmen zu können und am Ende das bestmögliche Ergebnis.

Die Entlohnung eines Rechtsanwalts ist stets Vereinbarungssache. Es kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand, eine Pauschale, ein Honorar nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und den Allgemeinen Honorarkriterien oder auf andere Weise vereinbart werden. Eine transparente Honorarvereinbarung und Abrechnung sind mir wichtig.

HIER finden Sie allgemeine Informationen über das Honorar der Rechtsanwälte.

Ich arbeite mit allen in Österreich zugelassenen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Kooperationspartner

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Mag. Robert Rexeis

  • Zivilrecht
  • Unternehmensrecht
  • Insolvenzrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Vertragsrecht
  • Vergaberecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Wirtschaftsmediation

Mag. Gudrun Draxler

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
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LSR – Lausegger Stefan Rechtsanwalt

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