Eine der größten Stolperfallen bei der Ehescheidung ist, dass man mit seinem/seiner Ehepartner*in über eine mögliche Scheidung spricht, bevor man sich selbst völlig im Klaren darüber ist, wo die Reise hingehen soll.

Zunächst muss geklärt werden, was im Zuge der Scheidung zu regeln ist, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind und welche konkreten Regelungsmöglichkeiten es gibt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist sogar verpflichtend eine Vereinbarung vor Gericht zu schließen, die sämtliche Scheidungsfolgen regelt. Konkret sind das die Punkte

• Ehegattenunterhalt und
• „Aufteilung“ (der im Laufe der Ehe erworbenen Dinge, der angesparten Vermögenswerte und Schulden) sowie,

falls gemeinsame, noch nicht erwachsene Kinder vorhanden sind, weiters die Themen

• Obsorge,
• Hauptbetreuungsort,
• Kontaktrecht und
• Kindesunterhalt.

Wenn gemeinsame Schulden vorhanden sind, ist es etwa auch nützlich zu wissen, dass das Gericht – auch gegen den Willen der Bank – anordnen kann, dass einer der beiden Ehepartner*innen vom vormals vollwertigen Kreditschuldner zum Ausfallsbürgen wird, auf den die Bank nur im äußersten Fall zugreifen darf.

Der nächste Schritt ist, sich selbst zu überlegen, was die ideale Lösung wäre. Nur wenn man weiß, was machbar ist und basierend darauf, welche konkrete Regelung der Scheidungsfolgen man sich wünscht, kann man eine Strategie festlegen, um dieses Ziel auch möglichst unumwunden (also kosten-, zeit- und nervenschonend) zu erreichen.

Bevor man nun mit seinem/seiner Ehepartner*in die Scheidungsgespräche aufnimmt, muss man sich außerdem bewusst machen, auf was bis zur tatsächlichen Scheidung zu achten ist, um sich einerseits selbst für den Fall eines Rosenkriegs zu wappnen und andererseits dem anderen keine Munition zu liefern. So sollte etwa darauf geachtet werden, dass man keine neue Beziehung eingeht, bevor man nicht auch auf dem Papier geschieden ist (auch wenn das Ende der Ehe ohnehin schon für beide Seiten offensichtlich ist). Außerdem ist es empfehlenswert, sich über den Vermögensstatus zu informieren und Beweise, wie etwa Kontoauszüge und Versicherungspolizzen, an einem sicheren Ort zu deponieren oder einer Vertrauensperson zu übergeben. Für den Fall, dass der/die Ehepartner*in später bei den Einigungsgesprächen über die Scheidungsfolgen nicht mit offenen Karten spielt, hat man auf diese Weise bereits vorgesorgt.

Erst wenn ein Bewusstsein über die angestrebten und auch realisierbaren Ziele sowie über das eigene Verhalten bis zur tatsächlichen Scheidung vorhanden ist, dann sind Sie bereit, mit Ihrem/Ihrer Ehepartner*in zu sprechen.

 

Foto von Mark Burnett von Pexels