In einem streitigen Eheverfahren muss in der Regel das Gericht beurteilen, wer am Scheitern der Ehe Schuld hat und dabei die Eheverfehlungen, die sich die beiden EhepartnerInnen vorwerfen, gegeneinander abwägen. Das Ergebnis dieser Abwägung hat vor allem auf den Ehegattenunterhalt Einfluss.

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem letzten Jahr zieht die Ausrede, dass der/die EhepartnerIn die schlechte Angewohnheit des anderen (zB die Kehle häufig mit Hochprozentigem zu schmieren) bereits vor der Hochzeit gekannt und trotzdem geheiratet hat, nicht mehr.  In einer Ehe muss man sich nach Ansicht des OGH bessern, wenn der andere diese Marotte zurecht als ehezerstörend empfindet. Dann hilft es auch nichts, dass man sich bereits so kennengelernt hat.